Einige Worte zum Internet und der Störerhaftung

Wir freuen uns über unsere Mieter und wollen dass unsere Mieter sich wohlfühlen.

Zufriedenheit steht bei uns an oberster Stelle. Leider können wir aufgrund der unsicheren rechtlichen Lage noch kein Internet anbieten. Nachfolgend haben wir einige Informationen zusammengestellt  und hoffe Sie können unsere Entscheidung Internet nur eingeschränkt anzubieten verstehen.

Störerhaftung

Störerhaftung bei freien WLAN

Die sogenannte Störerhaftung verhindert offene WLAN-Zugänge, da sie private und gewerbliche Betreiber für Rechtsverletzungen der Nutzer verantwortlich macht. Was ist die WLAN-Störerhaftung?In Deutschland herrscht eine weltweit einzigartige Gesetzeslage, nach der ein Anschlussinhabers eines Internetzugangs haftet, wenn andere über dessen Anschluss Rechtsverletzungen begehen. Diese sogenannte "Störerhaftung" führt dazu, dass Deutschland gerade mal durchschnittlich 2 frei zugängliche Hotspots pro 10.000 Einwohner hat. Zum Vergleich, in Großbritannien sind es fast 30 pro 10.000 Einwohner. Die Störerhaftung ist zudem eine Gelddruckmaschine für die Abmahnindustrie und führt dazu, dass Gewerbetreibende sowie Privatpersonen vielfach nicht ihren WLAN-Zugang frei zugänglich und öffentlich zur Verfügung zu stellen, aus Angst davor, für eventuelle Rechtsverletzungen Dritter haften zu müssen. 


Aufgrund dieser unsicheren Rechtslage können wir zur Zeit nur eingeschränkt Internet oder W-lan anbieten. 

Es sind nun Gesetzesänderungen angekündigt, sobald die Rechtslage für uns sicherer wird werden wir versuchen unseren Service zu erweitern.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis